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Allgemeinverfügung zum Stadtteilfest Bunte Republik Neustadt vom 14. bis 16. Juni 2002

1. Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ausnahme von Ziff. 5 für den Bereich (Festgebiet): Alaunstraße - Martin-Luther-Straße ab Martin Luther-Platz bis Louisenstraße - Martin-Luther-Platz - Pulsnitzer Straße - Talstraße - Sebnitzer Straße ab Görlitzer Straße bis Kamenzer Straße - Louisenstraße ab Alaunstraße bis Prießnitzstraße - Böhmische Straße im Zeitraum vom 14. Juni 2002, 15.00 Uhr bis 16. Juni 2002, 21.00 Uhr (Festzeitraum). Die Kreuzungsbereiche Böhmische Straße - Rothenburger Straße und Louisenstraße - Görlitzer Straße gehören nicht zum Festgebiet.

2. Sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten im öffentlichen Verkehrsraum, die über den straßenrechtlichen Gemeingebrauch hinausgehen und für die keine Erlaubnis erteilt wurde, sind nicht gestattet.

3. Der Verkauf von Getränken sowohl in Glasflaschen als auch in Gläsern im Festgebiet während des Festzeitraumes ist mit folgender Ausnahme verboten: Erlaubt bleibt der Verkauf von Getränken in Glasflaschen und Gläsern durch Gaststätten auch bei Außengastronomie vor dem Lokal zum Verzehr vor Ort.

4. Am 14. Juni 2002 und am 15. Juni 2002 ist ab 23.00 Uhr die Beschallung des öffentlichen Verkehrsraumes mit Musik in jedweder Form untersagt. Am 16. Juni 2002 gilt dies bereits ab 20.00 Uhr.

5. Im Bereich, der begrenzt wird durch die Bautzner Straße - Königsbrücker Straße - Bischofsweg - Prießnitzstraße - Pulsnitzer Straße - Bautzner Straße, sind ab 14. Juni 2002 und am 15. Juni 2002 ab 24.00 Uhr sämtliche lärmintensiven Aktivitäten einzustellen, so dass die Nachtruhe der Anwohner gewährleistet ist. Dies betrifft auch die privaten Flächen, wie z. B. die Innenhöfe. Am 16. Juni 2002 gilt dies bereits ab 21.00 Uhr.

6. Für die Ziffern 1 bis 5 wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

7. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 7. Juni 2002 als bekannt gegeben und tritt am 13. Juni 2002 in Kraft.

Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann während der Dienstzeit ab dem 7. Juni 2002 im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden im Dienstraum Hamburger Straße 19, Haus A, 01067 Dresden, Zimmer 104 sowie im Ortsamt Neustadt eingesehen werden.

Dresden, 31. Mai 2002


Quelle - Ordnungsamt Dresden (Lübs)